Fahrerflucht- so schnell kann es gehen!

Ein fremdes Auto mit dem eigenen Auto anfahren- Zettel ran und weiter. Und schon macht man sich strafbar...

Manchmal geht es ganz schnell. Man parkt mit seinem Auto  ein oder aus und Zack und Bums hat man mit seinem Auto ein anderes Auto touchiert.
Nun ist man eine ehrliche Haut und will für seinen Fehler geradestehen. Also besorgt man sich einen Zettel und einen Stift und notiert seine Telefonnummer und hinterlässt diesen Zettel am Auto.

Friedlich und mit einem ruhigen Gewissen entfernt man sich vom Unfallort.

Leider hat man sich damit unerlaubt vom Unfallort entfernt. Auch wenn es noch so löblich ist, wenigstens einen Zettel zu hinterlassen, ist der Gesetzgeber dabei eindeutig.

§142 StGB:

"Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“


Wenn man mit einem fremden Fahrzeug zusammenstößt, dann ruft man entweder die oder fährt zur nächsten Polizeiwache und meldet dort den Schaden. Die Kollegen der Polizei nehmen sich der Sache an und nehmen dann Kontakt mit dem Geschädigten auf.

Aber viel wichtiger ist, Sie sind fein aus der Nummer raus. Ganz ohne Anzeige und unnötigen Ärger.

PS: Wer Zack und Bums für ein Legospielzeug hält, hat vollkommen recht...

Ich wünsche Ihnen eine allzeit unfallfreie Fahrt!