Diese Woche steht im Zeichen der Autoversicherung...
Die KFZ-Haftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges zufügen.
Ist der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt, erstattet die KFZ-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden. Ist der Schadenersatzanspruch nicht berechtigt, wehrt die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden, notfalls auch vor Gericht für Sie ab.
Morgen geht es weiter mit der Teilkasko.
Viel Spaß und liebe Grüße aus Hellersdorf, O. Zeretzke